
Ablauf der Psychotherapie:
Was erwartet mich im Verlauf der Psychotherapie?
Im Erstkontakt schildern Sie Ihre Beschwerden.
Außerdem werden Ihre Erwartungen, Ihr Behandlungsanliegen,
die Ziele der Behandlung sowie die Kriterien besprochen,
anhand derer wir gemeinsam den Therapieverlauf und Ihren Behandlungserfolg einschätzen können.
In vertiefenden Folgegesprächen werden die Krankheitsvorgeschichte,
die Biografie und die Lebenssituation erfasst.
Hieraus ergeben sich der psychische Befund, die Diagnosen,
das Störungsentstehungsverständnis
sowie der Therapieplan und die Therapieziele.
Nach Abschluss der Diagnostik erfolgen die psychotherapeutischen Interventionen.
In einer gemeinsamen Reflexion zwischen Patient:in und Psychotherapeutin
wird das zuvor Bearbeitete integriert,
um die Umsetzung des Erfahrenen, Erlernten und Erprobten im Alltag zu fördern.
Vor Beginn der Behandlung haben Sie in der Regel
Anspruch auf 2-3 psychotherapeutische Sprechstunden sowie 4-5 probatorische Sitzungen.
Ziel dieser ist es, dass Sie mich, meine Räumlichkeiten und meine Arbeitsweise kennenlernen.
Um zu prüfen, ob Sie sich mit und bei mir wohl und sicher fühlen
und mich als kompetent für Ihr Anliegen erleben.
In diesen Sitzungen finden die oben genannte ausführliche Anamnese und die Psychodiagnostik statt.
Dies ist einerseits notwendig, um Sie über die Diagnose(n)
und die Behandlungsprognose aufzuklären.
Zudem prüfe ich währenddessen, ob ambulante Psychotherapie in Ihrem Fall angezeigt ist,
und ob ich über die notwendige Expertise sowie den geeigneten Stil
für Ihren speziellen Behandlungsbedarf verfüge.
Wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit mir entscheiden,
beantragen wir gemeinsam die Behandlung bei der jeweiligen Kostenträgerstelle.
Sobald die Kostenübernahme bewilligt ist, fokussieren wir uns auf Ihre Therapieziele,
nach denen sich der individuell auf Sie abgestimmte Behandlungsplan richtet.
Diesen setzen wir in den folgenden Sitzungen schrittweise gemeinsam um.
Ein aktiver und gemeinsam gestalteter Therapieprozess
ist ein wichtiger Faktor für den Therapieerfolg.
Sie geben also die Anliegen und Veränderungswünsche vor.
Ich unterstütze Sie mithilfe der indizierten Methoden kontinuierlich dabei.
Für Selbstzahlende entfällt die Beantragung.
Der Ablauf der Behandlung wird von Beginn an individuell nach Ihren Vorstellungen vereinbart.
Die Anzahl der benötigten Sitzungen richtet sich ebenso wie deren Frequenz
nach Ihren Bedürfnissen und zeitlichen Kapazitäten.
In Krisen können bis zu drei Sitzungen pro Woche in Anspruch genommen werden.
Üblicherweise findet zu Beginn eine Sitzung in der Woche statt.
In einigen Fällen ist der Bedarf auch geringer,
beispielsweise eine Sitzung in 14 Tagen oder im Monat.
Erfahrungsgemäß können die Intervalle im Laufe der Behandlung gestreckt werden,
sobald Sie Ihre Therapieziele schrittweise erreichen
(zum Beispiel eine Sitzung im Monat zur Rückfallprophylaxe).
Ich vereinbare jeden Folgetermin flexibel mit Ihnen,
nicht zwangsläufig regelmäßig zur selben Zeit, es sei denn, Sie äußern diesen Wunsch explizit.
Psychotherapeutische Sitzungen dauern grundsätzlich 50 Minuten.
Für bestimmte psychotherapeutische Interventionen kann es sinnvoll sein,
die Stunden zu teilen (zweimal 25 Minuten) oder zu verlängern (100 Minuten).
Üblicherweise wird, wenn Sie sich für die Psychotherapie entscheiden,
im Anschluss an die probatorischen Sitzungen
die Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen
oder die Langzeittherapie mit bis zu 60 Sitzungen beantragt.
In begründeten Fällen kann die Langzeittherapie verlängert werden
bis zu einem Gesamtumfang von 80 Sitzungen.
Der maximale Behandlungsumfang und Umfang der einzelnen Bewilligungsabschnitte
sind für die ambulante Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
in Abhängigkeit vom Behandlungsverfahren der Psychotherapeutin geregelt.
Wenn Sie privat versichert sind,
gelten Ihre individuellen Versicherungsbedingungen laut Versicherungsvertrag.
Für die Beihilfe sind die Beihilfevorschriften verbindlich.
Manchmal ist es sinnvoll,
zusätzlich zur Einzeltherapie
die Integration in eine ambulante Gruppentherapie abzuwägen.
Als Patient:in können Sie jederzeit die Therapie auch ohne die Angabe von Gründen beenden.
Psychologische Psychotherapeutin
Zertifizierte Schematherapeutin
10365 Berlin