
Für gesetzlich VersicherteKostenerstattung in meiner Privatpraxis.
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit
keinen Therapieplatz bei einer Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung finden,
obwohl eine ambulante Psychotherapie medizinisch notwendig ist,
ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich,
die Kostenerstattung für eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis zu beantragen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 13 Abs. 3 SGB V.
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Verfahren wird umgangssprachlich als Kostenerstattung bei Systemversagen bezeichnet.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte dafür erforderlich sind,
und wie ich Sie bei der Antragstellung unterstütze.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Für das Kostenerstattungsverfahren benötigen Sie zunächst einen Termin für eine Sprechstunde
bei einer Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung.
Wenn Sie selbst keinen Termin finden,
können Sie sich an die Terminservicestelle unter 116117 wenden
und sich eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln lassen.
Falls die Psychotherapeut:in, bei der die Sprechstunde stattfindet,
Ihnen selbst keinen zeitnahen Therapieplatz anbieten kann,
können Sie im Gespräch darauf hinweisen,
dass Sie sich um eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren bemühen.
Bitten Sie die Kolleg:in, entsprechend ihrer fachlichen Einschätzung
die Erforderlichkeit der psychotherapeutischen Behandlung
und gegebenenfalls auch deren Dringlichkeit zu dokumentieren.
Am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde
erhalten Sie die Individuelle Patienteninformation PTV 11,
auf der die entsprechende Einschätzung der Kolleg:in dokumentiert ist.
Bitte bewahren Sie dieses Formular für Ihren Antrag auf.
2. Dokumentation der Therapieplatzsuche
Im nächsten Schritt dokumentieren Sie Ihre Suche
nach einem zeitnah verfügbaren Therapieplatz bei Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung.
Notieren Sie dafür:
- Namen und Kontaktdaten der angefragten Praxen
- das Datum der jeweiligen Anfrage
- die Rückmeldung der einzelnen Praxen
- gegebenenfalls die genannte Wartezeit
Auch mehrfache erfolglose Kontaktversuche während der telefonischen Sprechzeiten
der jeweiligen Praxis können Sie dokumentieren und mit angeben.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse,
wie viele dokumentierte erfolglose Anfragen für die Prüfung Ihres Antrags benötigt werden.
Das Protokoll zur Dokumentation der Therapieplatzsuche unterstützt Sie dabei,
Ihre Kontaktaufnahme mit psychotherapeutischen Praxen übersichtlich festzuhalten,
und kann Ihrem Antrag oder Widerspruch beigefügt werden.
Protokoll zur Dokumentation der Therapieplatzsuche als PDF öffnen
Protokoll zur Dokumentation der Therapieplatzsuche als bearbeitbare ODT-Datei herunterladen
3. Nachweis der Behandlungsmöglichkeit
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren in meiner Praxis interessieren, können Sie mich gerne per E-Mail oder SMS kontaktieren.
In einem kurzen Telefonat klären wir zunächst Ihr Anliegen
und ob eine Behandlung in meiner Praxis grundsätzlich passend und zeitnah möglich ist.
Ich unterstütze Sie selbstverständlich mit den Unterlagen, die Sie benötigen.
Neben der Bestätigung der Behandlungsmöglichkeit
gehören dazu unter Umständen auch Nachweise über meine Qualifikationen.
Psychologische Psychotherapeut:innen in Privatpraxen
verfügen ebenso wie ihre kassenzugelassenen Kolleg:innen
über eine staatlich anerkannte Approbation
und damit die entsprechende Qualifikation zur Behandlung psychischer Erkrankungen.
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über die Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
und bin im Ärzt:innenregister der Kassenärzt:innenlichen Vereinigung Berlin eingetragen.
4. Antrag auf Kostenerstattung
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben,
stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
einen Antrag auf Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie.
Reichen Sie die unter 1. bis 3. genannten Dokumente ein.
Psychotherapeutische Sprechstunden,
probatorische Sitzungen, Diagnostik und weitere psychotherapeutische Leistungen
werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) berechnet.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme möglichst vorher mit Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie bereits vor der Entscheidung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Termine vereinbaren,
und die Kosten dafür gegebenenfalls selbst tragen möchten,
ist dies selbstverständlich möglich.
Eine spätere Erstattung durch Ihre Krankenkasse
kann von meiner Seite jedoch nicht zugesichert werden.
Sobald die Kostenzusage vorliegt, können wir die weiteren Schritte planen
und die Behandlung entsprechend der Bewilligung beginnen beziehungsweise fortführen.
Merkblatt zum Kostenerstattungsverfahren
Eine kompakte Übersicht über die vier Schritte des Kostenerstattungsverfahrens
finden Sie im Merkblatt der Bundespsychotherapeut:innenkammer:
Merkblatt: Kostenerstattung in vier Schritten
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag zunächst ablehnen,
besteht die Möglichkeit, die Entscheidung zu prüfen und Widerspruch einzulegen.
Dabei ist insbesondere die konkrete Begründung der Krankenkasse wichtig.
Je nach Ablehnungsgrund können unterschiedliche Nachweise,
Ergänzungen oder Argumente für den Widerspruch relevant sein.
Für die Formulierung Ihres Widerspruchs können Sie meine bearbeitbare Vorlage nutzen.
Sie enthält einen fristwahrenden Widerspruch, eine ausführliche Begründung
sowie ergänzende Textbausteine für unterschiedliche Ablehnungsgründe.
Bitte passen Sie die Vorlage an die Begründung des Ablehnungsbescheids
und Ihre individuelle Situation an.
Widerspruchsvorlage als PDF öffnen
Widerspruchsvorlage als bearbeitbare ODT-Datei herunterladen
Hinweis: Die Vorlagen dienen der Unterstützung bei der Antragstellung
und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Bitte passen Sie die Dokumente an Ihre persönliche Situation sowie an den Inhalt des Bescheids an.
Psychologische Psychotherapeutin
Zertifizierte Schematherapeutin
10365 Berlin