FAQ:Häufige Fragen zur Psychotherapie

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Psychotherapie?

Zu Beginn schildern Sie Ihre aktuelle Situation, Ihr Behandlungsanliegen und Ihre Ziele.
In den probatorischen Sitzungen lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen,
wir klären Ihre Beschwerden, Ihre Lebenssituation sowie Ihre Therapieziele genauer.
Auf Grundlage der Diagnostik
entwickeln wir gemeinsam ein individuelles Verständnis Ihrer Schwierigkeiten
und einen Behandlungsplan.
Anschließend arbeiten wir in den weiteren Sitzungen gezielt an Ihren persönlichen Themen und Veränderungszielen.

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Psychotherapie →

Wie nehme ich Kontakt auf und wie bekomme ich einen Termin?

Am besten erreichen Sie mich per E-Mail oder SMS.
Bitte hinterlassen Sie darin eine Telefonnummer sowie Zeitfenster, in denen Sie gut erreichbar sind.
Ich melde mich anschließend telefonisch bei Ihnen zurück, um einen Termin zu vereinbaren.
In der Regel können sowohl Erstgespräche als auch Folgetermine
innerhalb der kommenden 14 Tage stattfinden.
Wie kurzfristig ein Termin vereinbart werden kann, hängt auch von Ihrer zeitlichen Flexibilität ab.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der telefonische Kontakt ausschließlich für die Terminvereinbarung
sowie die Klärung organisatorischer Fragen vorgesehen ist.
Für alle weiteren Anliegen nehmen wir uns im Erstgespräch ausreichend Zeit.

Zum Kontakt →

Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten?

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden,
hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die Bedingungen Ihres Tarifs.

Ausführliche Informationen zu Kosten und Abrechnung →

Übernimmt die Heilfürsorge der Bundeswehr und Polizei die Kosten?

Für Soldat:innen der Bundeswehr und Polizist:innen, die heilfürsorgeberechtigt sind,
werden die Kosten einer ambulanten Psychotherapie
in meiner Privatpraxis in der Regel vollständig übernommen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOP zum 2,3-fachen Gebührensatz.

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Gesetzlich versicherte Patient:innen können gegebenenfalls eine Behandlung in einer Privatpraxis
über das Kostenerstattungsverfahren beantragen.

Das Verfahren kommt insbesondere in Betracht,
wenn nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist.
Ob eine Kostenübernahme möglich ist,
wird individuell von der jeweiligen Krankenkasse geprüft und entschieden.

Ausführliche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren →

Wie häufig finden die Sitzungen statt und wie lange dauern sie?

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Die Sitzungsfrequenz wird individuell auf Ihren therapeutischen Bedarf,
die aktuelle Situation und Ihre zeitlichen Möglichkeiten abgestimmt.

In der Regel finden die Sitzungen in einem Rhythmus,
zwischen wöchentlichen Terminen und einem Termin im Monat statt.
Bei besonderem therapeutischem Bedarf oder in akuten Krisensituationen
können vorübergehend auch mehrere Termine pro Woche oder längere Sitzungen sinnvoll sein.

Die konkrete Gestaltung der Sitzungsfrequenz wird gemeinsam besprochen
und kann im Verlauf der Behandlung an die jeweilige Situation angepasst werden.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Da die Sitzungen fest für Sie reserviert sind, bitte ich Sie,
vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.
Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Ausfallhonorar von 100 Euro berechnet,
falls der Termin kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.

Unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht?

Inhalte aus den Gesprächen und Informationen über Ihre Behandlung
werden grundsätzlich nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Dies gilt gegenüber allen weiteren Behandler:innen,
ebenso wie gegenüber Ihren Angehörigen, Arbeitgeber:innen
und auch Ihrer Krankenversicherung
(mit Ausnahme der für die Abrechnung oder Leistungsprüfung
erforderlichen Angaben, beispielsweise der Behandlungsdiagnose).

Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Wenn im Rahmen der Behandlung ein Austausch mit anderen behandelnden Personen sinnvoll ist,
beispielsweise mit Ärzt:innen oder anderen Therapeut:innen,
erfolgt dieser nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung
und einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung.

Gesetzlich geregelte Ausnahmen bestehen insbesondere in akuten Notstandssituationen,
wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für das Leben
oder die Gesundheit einer Person nicht anders abgewendet werden kann.

Eine erteilte Schweigepflichtentbindung können Sie jederzeit widerrufen.

Neben der Schweigepflicht besteht eine gesetzliche Dokumentationspflicht.
Dabei werden keine Gesprächsprotokolle erstellt,
sondern ausschließlich die für die Behandlung notwendigen Informationen
sowie wesentliche diagnostische und therapeutische Interventionen
und deren Ergebnisse festgehalten.
Die Dokumentation dient der fachgerechten Durchführung und Nachvollziehbarkeit der Behandlung
und wird nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.

Gibt es Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie?

Psychotherapie ist wissenschaftlich gut untersucht
und kann bei vielen psychischen Beschwerden wirksam helfen.
Gleichzeitig können Veränderungsprozesse herausfordernd sein und vorübergehend mit einer stärkeren emotionalen Belastung einhergehen.

Die Auseinandersetzung mit belastenden Erfahrungen,
Gefühlen und Beziehungsmustern kann beispielsweise dazu führen,
dass schwierige Emotionen zunächst stärker wahrgenommen werden
oder bestehende Beziehungen und Lebensentscheidungen neu betrachtet werden.
Auch Veränderungen im privaten oder beruflichen Umfeld können sich ergeben.

Der Verlauf einer Psychotherapie wird deshalb regelmäßig gemeinsam reflektiert.
Wenn Sie sich durch bestimmte Inhalte oder Entwicklungen belastet fühlen,
Zweifel an der Behandlung haben oder eine Verschlechterung Ihrer Beschwerden wahrnehmen,
ist es wichtig, dies in der Therapie anzusprechen.
So können wir gemeinsam verstehen, was geschieht,
und das psychotherapeutische Vorgehen gegebenenfalls anpassen.

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse,
ob Sie vor Beginn einer Psychotherapie eine Überweisung durch eine:n Ärzt:in benötigen.

Ob und in welcher Form eine Psychotherapie beantragt werden muss,
hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Tarif ab.
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten
unterscheiden sich die Voraussetzungen und Antragsverfahren je nach Versicherungsbedingungen.
Ich empfehle Ihnen daher,
sich vor Beginn der Behandlung über die Bedingungen Ihres Tarifs zu informieren.

Wenn für Ihre Behandlung ein Antragsverfahren erforderlich ist,
unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten
und übernehme die fachliche Begründung Ihres Therapieantrags.

Vor Beginn der regulären Psychotherapie
kann außerdem eine ärzt:innenliche Abklärung
körperlicher Ursachen der Beschwerden erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.
Die dafür notwendigen Schritte besprechen wir gemeinsam.

Dipl.-Psych. Christine Will
Psychologische Psychotherapeutin
Zertifizierte Schematherapeutin
Gudrunstraße 2
10365 Berlin