Kosten und Abrechnung:

Was kostet die Behandlung?
Übernimmt meine Versicherung die Kosten vollständig?

Als Patient:in informieren Sie sich vor der Kontaktaufnahme
über die Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrags genau
und klären, inwieweit die Therapiekosten erstattet werden.
Die Versicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie
ab dem Datum der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung im genehmigten Umfang.

In einer Privatpraxis erfolgt die psychotherapeutische Behandlung
auf Grundlage eines Behandlungsvertrages zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in.
Das Honorar wird Ihnen entsprechend der erbrachten Leistung in Rechnung gestellt.

Je nach Versicherungsbedingungen können die Kosten vollständig oder anteilig
von Ihrer Krankenversicherung erstattet werden.

Bitte klären Sie deshalb vor Beginn der Behandlung
welche Leistungen in Ihrem individuellen Tarif übernommen werden.

Die Rechnungsstellung für Privat- und Beihilfeversicherte erfolgt grundsätzlich
gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) zum 2,3-fachen Steigerungssatz.

Bundespsychotherapeut:innenkammer,
Bundesärzt:innenkammer,
Beihilfeträger:innen von Bund und Ländern
sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen
haben sich zum 01.07.2024 auf neue Abrechnungsempfehlungen
zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt.
Auf deren Grundlage stelle ich die Rechnung.

Sie finden alle notwendigen Informationen unter folgenden Links.

Für Soldat:innen der Bundeswehr und Polizist:innen, die heilfürsorgeberechtigt sind,
erfolgt die Abrechnung ebenfalls auf Grundlage der GOP zum 2,3-fachen Gebührensatz.

Bei ausschließlich selbstzahlenden Patient:innen,
die keine Erstattungsleistungen einer Versicherung in Anspruch nehmen,
erfolgt die Rechnungslegung gemäß GOP mit dem 3,0-fachen Steigerungssatz
(GOP-Ziffer 870 zu jeweils 131,16 €).

Paartherapie sowie Coaching und Persönlichkeitsentwicklung
erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung
und unterliegen daher der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Daher werden sie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)
zum 3,5-fachen Steigerungssatz zu jeweils 153,00 € für eine 50-minütige Sitzung berechnet.

Dipl.-Psych. Christine Will
Psychologische Psychotherapeutin
Zertifizierte Schematherapeutin
Gudrunstraße 2
10365 Berlin